AMLR 2027: Readiness Check Ident-Verfahren

Sind Ihre Identifizierungs- und Legitimationsverfahren bis zum 10. Juli 2027 AMLR-konform? Mit der unmittelbaren Anwendbarkeit der EU-Geldwäscheverordnung (AMLR, VO (EU) 2024/1624) gelten ab diesem Stichtag neue Maßstäbe dafür, wie Verpflichtete ihre Kundinnen und Kunden identifizieren müssen. Dieses Webinar, das Namirial am 10. Juli 2026 als Teil der Namirial Sommerakademie 2026 veranstaltete, gibt Fach- und Führungskräften aus Compliance, KYC und Rechtsabteilungen einen praxisorientierten Überblick über die regulatorischen Anforderungen und einen konkreten Readiness-Check für die eigenen Ident-Prozesse.

Moderiert wurde die Veranstaltung von Jörg Lenz, Leiter Marketing & Kommunikation bei Namirial. Johannes Wirtz, LL.M. (Bird & Bird, Frankfurt), ordnete die Rechtslage vendor-unabhängig ein. Klaus Fellner, Geschäftsführer der Namirial GmbH, übersetzte die regulatorischen Vorgaben in konforme, nachweisfähige Ident- und Signaturprozesse für die Praxis.

Kontext

Der 10. Juli 2026 markiert gleich zwei regulatorische Weichenstellungen: Die AMLA übermittelte an diesem Tag ihr erstes Paket technischer Regulierungsstandards (RTS) zu den Kundensorgfaltspflichten an die Europäische Kommission – damit verdichten sich die Vorgaben der AMLR zu verbindlichen Level-2-Standards. Gleichzeitig stand das Digitale-Identitäten-Gesetz (DIdG) erstmals auf der Tagesordnung des Bundesrats. Das DIdG wird das GwG voraussichtlich noch in Q4 2026 anpassen und zieht damit den AMLR-Effekt faktisch auf Ende 2026 vor: Die EUDI-Wallet wird als zulässiges Identifizierungsmittel nach § 12 Abs. 1 GwG anerkannt, die Pflicht zur Referenzüberweisung entfällt.

Die AMLR macht eIDAS zum Referenzstandard für die Kundenidentifizierung: Elektronische Identifizierungsmittel mit dem Vertrauensniveau „substantiell“ oder „hoch“, die EUDI-Wallet und qualifizierte Vertrauensdienste wie die QES sind per Definition konform und nach dem Draft RTS bevorzugt einzusetzen. VideoIdent wird zum begründungs- und nachweispflichtigen Fallback – mit konkreten Konsequenzen für Anbieterauswahl, Dokumentationspflichten und Haftungslage.

Wichtige Themen des Webinars

Die neue Pflichtlage unter Art. 22 AMLR und den AMLA-RTS – Johannes Wirtz erläuterte die Systematik der neuen Sorgfaltspflichten: den bevorzugten digitalen Weg über eIDAS-konforme Verfahren und die Bedingungen, unter denen andere Fernidentifizierungsverfahren noch zulässig sind. Kundenpräferenz ist kein zulässiger Grund für den Fallback.

VideoIdent: vom Standard zum begründungspflichtigen Fallback – Was heute als etabliertes, BaFin-anerkanntes Verfahren gilt, wird ab dem 10. Juli 2027 zur begründungspflichtigen Ausnahme – mit erweitertem Pflichtdatensatz und laufender Dokumentationsanforderung gegenüber der Aufsicht.

ETSI TS 119 461 v2.1.1 als neuer Referenzstandard – Für die QES-gestützte Fernidentifizierung verlangt eIDAS Art. 24 das LoIP-Extended-Profil mit zertifizierten biometrischen Komponenten: 1:1-Gesichtserkennung, Lebenderkennung (PAD) und Injektionsangriffserkennung (IAD). Diese Zertifizierungen bilden den belastbaren Konformitätsnachweis gegenüber der Aufsicht.

Aufsicht, Sanktionen und Konformitätsnachweis – Mit der AMLR entsteht erstmals eine supranationale AML-Aufsichtsbehörde auf EU-Ebene. AMLA tritt neben die BaFin. Dokumentierte, zertifizierte Verfahren reduzieren das Haftungs- und Sanktionsrisiko und sind nach Art. 7 Abs. 4 des Draft RTS die Grundlage des Nachweises gegenüber der zuständigen Behörde.

Fahrplan bis 10. Juli 2027 – Readiness-Check je Rolle – CCOs und MLROs, Heads of KYC sowie CTOs und IT-Verantwortliche erhalten konkrete nächste Schritte für den Zeitraum H2 2026 bis zum Stichtag.

Das Webinar wurde in deutscher Sprache abgehalten.


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