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Business Wallet: Europas fehlende Vertrauensebene (und wie Namirial bereits darauf vorbereitet ist)

Jahrelang drehte sich die europäische Diskussion über digitale Identität nahezu ausschließlich um natürliche Personen. Die European Digital Identity Wallet wurde zu Recht als Meilenstein gefeiert – als ein Mechanismus, der es Bürgerinnen und Bürgern ermöglicht, sich sicher zu identifizieren, verifizierte Attribute zu teilen und grenzüberschreitend reibungslos auf Dienstleistungen zuzugreifen. Das ist ein bedeutender Fortschritt. Doch während sich der europäische Rahmen für die digitale Identität weiterentwickelt, setzt sich zunehmend eine umfassendere Erkenntnis durch: Wenn Einzelpersonen digitale Wallets benötigen, dann brauchen Unternehmen sie erst recht.

Dies ist die Grundidee hinter der Initiative European Business Wallet – kein Parallelprojekt zur Wallet für Bürgerinnen und Bürger, sondern eine entscheidende und ergänzende Vertrauensebene innerhalb der sich entwickelnden digitalen Infrastruktur Europas. Und sie kommt genau zum richtigen Zeitpunkt.

Warum gerade jetzt?

Trotz jahrzehntelanger Digitalisierungsbemühungen basieren die meisten Geschäftsbeziehungen innerhalb der EU noch immer auf Prozessen, die jemandem, der 1995 in einem Brüsseler Notariat gearbeitet hat, vertraut vorkämen.

  • Registerauszüge werden als PDFs ausgetauscht.
  • KYC- und KYB-Prüfungen werden jedes Mal von Grund auf wiederholt, wenn ein Unternehmen grenzüberschreitend tätig wird oder einem neuen Ökosystem beitritt.
  • Die Vertretungsbefugnis einer Person, die im Namen eines Unternehmens handelt – eine grundlegende Voraussetzung jeder Geschäftstransaktion –, wird weiterhin durch manuelle Prüfungen, nationale Register oder papierbasierte Dokumente nachgewiesen, die außerhalb ihres Herkunftslandes keine rechtliche Wirkung entfalten.

Die Europäische Kommission selbst hat das Ausmaß dieses Problems anerkannt: Unternehmen, insbesondere KMU (die 99 % aller Unternehmen in der EU ausmachen), verbringen nach wie vor einen erheblichen Teil ihrer Zeit mit administrativen Verfahren statt mit Innovation und Wachstum. Dabei geht es nicht nur um Ineffizienz. Es handelt sich um eine strukturelle Lücke. Europa hat viele seiner Verfahren digitalisiert, jedoch nicht die Vertrauensebene, auf der sie beruhen.

Das Ergebnis ist ein Paradoxon: Wir verfügen über elektronische Signaturen, digitale Portale und Online-Unternehmensregistrierungen – dennoch können wir bis heute nicht zuverlässig, in Echtzeit und mit rechtlicher Wirkung überprüfen, ob ein bestimmtes Unternehmen tatsächlich existiert, über eine bestimmte Lizenz verfügt oder ob die Person, die einen Vertrag in seinem Namen unterzeichnet, tatsächlich dazu befugt ist.

Der Treiber EU Inc.

Die digitale Agenda der Europäischen Union verfolgt mit Initiativen wie dem Digital Compass, der European Digital Identity Wallet (EUDI Wallet) und dem vorgeschlagenen 28. Gesellschaftsrecht (EU Inc.) ein gemeinsames Ziel: die Wettbewerbsfähigkeit Europas durch die Vereinfachung grenzüberschreitender Interaktionen zu stärken.

So wie die EUDI Wallet das Identitätsmanagement für Bürgerinnen und Bürger vereinfachen soll, zielt das 28. Gesellschaftsrecht darauf ab, die Komplexität für Unternehmen zu reduzieren und effizientere B2B- und B2G-Prozesse im Binnenmarkt zu ermöglichen.

Um diese Ziele zu erreichen, benötigen Unternehmen jedoch vertrauenswürdige digitale Mechanismen, mit denen sie sich identifizieren, verifizierte Informationen austauschen, Vertretungsbefugnisse nachweisen und rechtlich wirksame Dokumente über verschiedene Rechtsordnungen und Ökosysteme hinweg austauschen können. Genau hier kommt die European Business Wallet ins Spiel.

Business Wallet: Was ist sie und was leistet sie tatsächlich?

Wenn Wallets für Bürgerinnen und Bürger das Problem der Identität lösen, müssen Business Wallets etwas Komplexeres lösen: Identität plus Vertretungsbefugnis. Genau hier entstehen die größten praktischen Reibungsverluste – und genau hier konzentriert sich auch das größte rechtliche Risiko. Ohne eine verlässliche Vertretungsebene lässt sich zwar nachweisen, dass ein Unternehmen existiert, nicht jedoch, dass einer Transaktion vertraut werden kann.

Die Business Wallet soll dieses Problem lösen, indem sie einen verifizierbaren und portablen Mechanismus für die Delegation von Vertretungsbefugnissen schafft. Nach dem Vorschlag der Europäischen Kommission ist die European Business Wallet als operative Infrastruktur konzipiert, über die juristische Personen sich identifizieren, Vertretungsrechte nachweisen, verifizierte Unternehmensnachweise austauschen und vertrauenswürdige digitale Transaktionen in ganz Europa durchführen können. Das bedeutet: Wenn ein CFO einen Vertrag unterzeichnet oder ein Logistikmanager eine Zollanmeldung einreicht, kann die Gegenpartei sofort und mit rechtlicher Sicherheit überprüfen, dass diese Person tatsächlich befugt ist, im Namen des Unternehmens zu handeln.

Der praktische Nutzen dieses Modells zeigt sich bereits in den Initiativen des WE BUILD Consortium, in denen Organisationen die Business Wallet in verschiedenen Geschäftsszenarien erproben. Unternehmen testen, wie eine Wallet Prozesse wie Know Your Customer (KYC), Know Your Supplier (KYS) und Know Your Employee (KYE) unterstützen, grenzüberschreitende Geschäftsbeziehungen aufbauen, ausländische Niederlassungen registrieren, Umsatzsteuerregistrierungen beantragen, auf öffentliche Dienste zugreifen und elektronische Rechnungen austauschen kann. In diesen Szenarien erhalten und verwenden juristische Personen Nachweise wie den European Business Wallet Object Identifier (EBWOID), Handelsregisterbescheinigungen, Umsatzsteuer-Identifikationsnummern, Geschäftslizenzen und weitere verifizierbare Unternehmensdaten, die grenzüberschreitend vorgelegt und validiert werden können, ohne dieselben Onboarding- und Prüfverfahren für jede einzelne Interaktion erneut durchführen zu müssen. Ein Vertreter kann beispielsweise eine ausländische Tochtergesellschaft gründen, eine Umsatzsteuererklärung einreichen, auf ein Verwaltungsportal zugreifen oder einen Intermediär bevollmächtigen, im Namen des Unternehmens zu handeln. In all diesen Fällen muss sich die vertrauende Partei (Relying Party) nicht nur von der Identität der Organisation überzeugen können, sondern auch von der vollständigen Vertretungskette zwischen der handelnden Person und der Organisation.

Der im November veröffentlichte Verordnungsvorschlag geht zudem über Identität und Nachweise hinaus. Er sieht die Interoperabilität mit weiteren qualifizierten Vertrauensdiensten vor, darunter Qualified Electronic Registered Delivery Services (QERDS), um vertrauenswürdige Geschäftskommunikation zu ermöglichen, sowie die Integration der elektronischen Rechnungsstellung. Letzteres ist insbesondere im Zusammenhang mit der Initiative VAT in the Digital Age (ViDA) von Bedeutung, die bis 2030 die Rolle interoperabler und vertrauenswürdiger digitaler Datenaustausche zwischen Unternehmen und Steuerbehörden innerhalb der EU weiter stärken wird. Diese Ausrichtung spiegelt sich im SC5-Anwendungsfall (eInvoicing) des WE BUILD-Projekts wider, bei dem Namirial als Co-Lead fungiert. In diesem Zusammenhang testen die Pilotteilnehmer direkte E-Invoicing-Szenarien und untersuchen, wie der Austausch elektronischer Rechnungen, in der Wallet gespeicherte Nachweise und QERDS-basierte Zustellmechanismen innerhalb eines vertrauenswürdigen europäischen Ökosystems zusammenwirken können.

Von der politischen Vision zur Realität: das Signal aus Portugal

Der Übergang vom Konzept zur operativen Infrastruktur ist bereits im Gange. Portugal ist das erste EU-Mitgliedsland, das eine funktionsfähige Digital Business Wallet eingeführt hat, die in die nationale Plattform gov.pt integriert ist. Die Lösung bündelt offizielle Unternehmensdaten – darunter Steuerstatus, Registrierungsinformationen und Compliance-Daten – und ermöglicht deren Validierung in Echtzeit mit rechtlicher Wirkung.

Dies ist nicht nur als Meilenstein bedeutsam, sondern auch als Proof of Concept. Es zeigt, dass sich die Business Wallet von einer regulatorischen Vision zu einer operativen Realität entwickeln kann: Mehrere voneinander getrennte Portale werden durch einen einzigen Zugangspunkt ersetzt, statische Dokumente durch in Echtzeit verifizierbare Daten und Vertrauen wird unmittelbar in die Interaktion eingebettet, anstatt nachgelagert separat überprüft werden zu müssen.

Die umfassendere Architektur: Teile desselben Puzzles

Betrachtet man die jüngsten europäischen Entwicklungen im Zusammenhang, handelt es sich nicht um isolierte Initiativen, sondern um die Bausteine einer kohärenten, digital-by-default ausgelegten Architektur für den Binnenmarkt.

Die EUDI Wallet stellt eine portable digitale Identität für natürliche Personen bereit. EU Inc. und das künftige gesellschaftsrechtliche Rahmenwerk des 28. Regimes schaffen eine digitale Grundlage für die Gründung und den Betrieb von Unternehmen im gesamten Binnenmarkt. Die Business Wallet bildet die operative Vertrauensebene, die es ermöglicht, ein Unternehmen grenzüberschreitend ebenso einfach zu führen, wie es zu gründen: Sie speichert das europäische Unternehmenszertifikat, ermöglicht die Ausführung einer europäischen digitalen Vollmacht (EU Digital Power of Attorney) und erlaubt die rechtsverbindliche Delegation von Vertretungsbefugnissen. Diese Elemente ergänzen und verstärken sich gegenseitig, wobei die Business Wallet das verbindende Element zwischen ihnen darstellt.

Die Europäische Kommission schätzt, dass eine breite Einführung Einsparungen von bis zu 150 Milliarden Euro pro Jahr ermöglichen könnte – durch den Wegfall doppelter Compliance-Verfahren, die Beschleunigung des B2B-Onboardings, die Automatisierung regulatorischer Prüfungen und einen nahtlosen Austausch vertrauenswürdiger Daten entlang der gesamten Wertschöpfungskette.

Der weitere Weg: der europäische Rollout

Der Gesetzgebungsprozess ist schneller vorangeschritten, als viele erwartet hatten.

Die Europäische Kommission veröffentlichte ihren Vorschlag für eine Verordnung über European Business Wallets am 19. November 2025 (COM(2025) 838). Inzwischen hat der Rat der Europäischen Union am 9. Juni 2026 seine allgemeine Ausrichtung verabschiedet, die die Position der Mitgliedstaaten zum künftigen Regelwerk widerspiegelt. Der ITRE-Ausschuss des Europäischen Parlaments arbeitet derzeit mehr als 200 Änderungsanträge auf und wird seine Position voraussichtlich im Oktober 2026 festlegen. Anschließend beginnen die Trilogverhandlungen, wobei alle drei Institutionen anstreben, bis Ende 2026 eine Einigung zu erzielen.

Die wichtigsten Unterschiede zwischen dem Ratsentwurf und dem Vorschlag der Kommission betreffen mehrere zentrale Artikel. Hinsichtlich der Vertretung (Artikel 3) haben die Mitgliedstaaten den Begriff „mandate“, der im Rahmen von eIDAS eine spezifische rechtliche Bedeutung besitzt, durch „authorization“ ersetzt. Damit wird eine weiter gefasste Definition geschaffen, die anwendungsspezifische Ansätze zur Vertretung ermöglicht, ohne an das eIDAS-Mandatskonzept gebunden zu sein. Die rechtliche Gleichwertigkeit (Artikel 4) wurde eingeschränkt und gilt nun ausschließlich für qualifizierte Vertrauensdienste sowie für die Kernfunktionen der European Business Wallet.

Beim Onboarding (Artikel 6) hat der Rat die Anforderungen verschärft: Während die Kommission eine Identifizierung mit einem Vertrauensniveau Substantial oder High zulassen wollte, verlangen die Mitgliedstaaten ausschließlich das Niveau High – und zwar ausdrücklich durch einen gesetzlichen Vertreter.

Artikel 7 führt eine verpflichtende Risikobewertung für Anbieter von European Business Wallets ein und beauftragt die Europäische Kommission mit der Ausarbeitung eines Durchführungsrechtsakts, der konkrete Zulassungskriterien definiert und damit die Anforderung, dass keine Bedrohung für die Europäische Union bestehen darf, operativ umsetzbar macht.

Nach Artikel 10 müssen Anbieter die wesentlichen Daten ihrer Nutzer alle 72 Stunden anhand authentischer Quellen überprüfen. Dadurch soll die Integrität des Lookup-Registers sichergestellt werden, auf das andere Parteien zur Adressierung ihrer Kommunikation angewiesen sind.

Im Bereich der Aufsicht (Artikel 11) vollzieht der Rat einen Wechsel vom bisherigen Benachrichtigungsmodell zu einem echten Genehmigungsverfahren: Jeder Anbieter – einschließlich bereits bestehender QTSPs – muss vor Aufnahme seiner Tätigkeit eine tatsächliche Prüfung durch die nationale Aufsichtsbehörde durchlaufen. Entscheidend ist dabei, dass das Schweigen der Aufsichtsbehörde nicht als automatische Genehmigung gilt. Darüber hinaus behalten die Mitgliedstaaten das Recht, ihre jeweilige nationale Aufsichtsbehörde selbst zu benennen (Artikel 13).

Artikel 16 über die verpflichtende Akzeptanz durch Public Sector Bodies (PSBs) wurde in zwei wesentlichen Punkten geändert. Erstens wird die Verpflichtung öffentlicher Stellen, Interaktionen über die European Business Wallet zu akzeptieren, künftig nicht unmittelbar durch die Verordnung selbst ausgelöst, sondern erst durch entsprechende Durchführungsrechtsakte – eine Lehre aus den Erfahrungen mit eIDAS. Zweitens wurden die ursprünglichen Artikel 16.2 und 16.3 gestrichen, die öffentliche Stellen verpflichtet hätten, innerhalb von drei Jahren einen QERDS-Kanal bereitzustellen. Öffentliche Stellen müssen einen solchen Kanal akzeptieren, sind jedoch nicht verpflichtet, ihn selbst anzubieten.

Im Bereich der Interoperabilität verzichtet der Rat darauf, eine einzige QERDS-Lösung vorzuschreiben. Stattdessen soll die Europäische Kommission offene Protokolle und Standards festlegen und damit Raum für mehrere konforme Implementierungen schaffen.

Auch der Zeitplan bleibt weitgehend unverändert: Der bereits vor sechs Monaten erwartete Fahrplan wird weiterhin eingehalten. Nach der Abstimmung des Europäischen Parlaments im Oktober beginnen unmittelbar die Trilogverhandlungen. Rat, Parlament und Kommission verfolgen gemeinsam das Ziel, die Verhandlungen noch vor Weihnachten 2026 abzuschließen. Anschließend wird die Kommission gemeinsam mit einer Expertengruppe unter Beteiligung der Mitgliedstaaten die Ausarbeitung der Durchführungsrechtsakte vorantreiben. Das erste Paket der erforderlichen Durchführungsrechtsakte wird für das erste oder zweite Quartal 2027 erwartet.

Artikel, die zwischen den drei Institutionen nicht umstritten sind, werden den Trilog voraussichtlich unverändert überstehen. Die eigentlichen Verhandlungen werden sich auf jene Punkte konzentrieren, in denen sich die Positionen von Kommission, Rat und Parlament tatsächlich unterscheiden.

Die Position des Europäischen Parlaments, die derzeit im ITRE-Ausschuss ausgearbeitet wird, wird dem Gesetzgebungsverfahren eine dritte Reihe von Anforderungen hinzufügen. Ihr endgültiger Inhalt wird zwar erst nach der Abstimmung im Oktober feststehen, sie wird jedoch zweifellos gemeinsam mit den Positionen des Rates und der Kommission die Grundlage der Trilogverhandlungen bilden.

Namirial Wallet Platform: eine umfassende Lösung für digitale Identität

Als der Rahmen für die Business Wallet Gestalt anzunehmen begann, mussten wir unsere Strategie nicht ändern; vielmehr bestätigte er den Weg, den wir bereits eingeschlagen hatten.

Die Namirial Wallet Platform wurde von Grund auf als umfassende Lösung konzipiert, die sowohl natürliche Personen als auch juristische Personen abdeckt. Dieser doppelte Anwendungsbereich ist keine Funktion, die als Reaktion auf die Business-Wallet-Initiative hinzugefügt wurde; vielmehr spiegelt er unser Verständnis wider, dass Identität im Unternehmenskontext schon immer komplexer war als die Identität natürlicher Personen und die Verwaltung von Organisationshierarchien, Mandaten, Zertifikatslebenszyklen und Multi-Party-Interaktionen erfordert.

Konkret ermöglicht die Plattform das vollständige Lebenszyklusmanagement verifizierbarer Nachweise für juristische Personen – von der Ausstellung über die Speicherung bis hin zur Weitergabe und zum Widerruf. Sie unterstützt die Delegation von Vertretungsbefugnissen durch kryptografisch verifizierbare Mandate und ermöglicht es Organisationen, Vertretungsketten über Rollen, geografische Regionen und regulatorische Kontexte hinweg zu verwalten. Sie integriert sich nahtlos in bestehende Identitätsinfrastrukturen (nationale Identity Provider, Unternehmensregister und Qualified Trust Service Provider), sodass sie innerhalb bestehender Compliance-Rahmenwerke eingesetzt werden kann, anstatt diese zu ersetzen.

Für Organisationen, die bereits in regulierten Umgebungen tätig sind, bietet die Plattform einen strukturierten Weg zur Business-Wallet-Readiness: einen Ansatz, der bestehende rechtliche Rahmenbedingungen respektiert, sich in vorhandene Onboarding- und KYB-Prozesse integriert und sowohl für KMU geeignet ist, die erstmals grenzüberschreitend tätig werden, als auch für Großunternehmen, die Identitätsinfrastrukturen über mehrere Rechtsordnungen hinweg verwalten.

Die European Business Wallet ist weit mehr als ein Digitalisierungsprojekt. Sie steht für einen grundlegenden Wandel in der Art und Weise, wie Vertrauen in der Wirtschaft funktioniert: Vertrauen muss nicht mehr bei jeder einzelnen Interaktion neu aufgebaut werden, sondern begleitet das Unternehmen – portabel, verifizierbar und rechtlich belastbar – im gesamten Binnenmarkt.

Dies ist keine ferne Zukunftsvision. Mit der Verabschiedung der allgemeinen Ausrichtung durch den Rat und dem bevorstehenden Beginn der Trilogverhandlungen tritt der regulatorische Rahmen in seine letzte gesetzgeberische Phase ein. Die Namirial Wallet Platform ist bereits heute darauf ausgerichtet, Organisationen bei der Entstehung dieser neuen Infrastruktur zu unterstützen und ihnen den Übergang von fragmentierten, dokumentenbasierten Prozessen zu einem Modell zu ermöglichen, in dem Vertrauen in jede Interaktion integriert ist – vom ersten Onboarding bis zur tausendsten grenzüberschreitenden Transaktion.

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