Projektberichte

Elektronische Signatur im Personalwesen – Für welche Vorgänge darf 2024 wie signiert werden?      

Digitale Prozesse sind heutzutage unverzichtbarer Bestandteil unseres Arbeitsalltags, da sie Abläufe beschleunigen, Komfort bieten und somit die Effizienz unserer Arbeit steigern. Sowohl Kund:innen als auch Geschäftspartner:innen erwarten eine unkomplizierte Interaktion mit Unternehmen. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, ist es unerlässlich, Prozesse grenzüberschreitend zu digitalisieren. Hier tritt die eIDAS-Verordnung in Kraft, die es ermöglicht, mithilfe elektronischer Identifikations- und Signaturlösungen problemlos über geografische Grenzen hinweg zu agieren, während gleichzeitig Rechtssicherheit, Transparenz und Effizienz gewährleistet sind. 

Auf der TRANSFORM 2024 der bitkom standen am 6. und 7. März genau diese Themen im Fokus.  

In ihrem Vortrag zeigen Habib Bejaoui und Jörg Lenz anhand von Vorgängen im Personalwesen, was die eIDAS Verordnung ganz praktisch für den Einsatz elektronischer Signaturen und Siegel bedeutet und geben Ausblick auf die gesetzlichen Veränderungen. 

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