Projektberichte

Elektronische Signatur im Personalwesen: Für welche Vorgänge darf 2023 wie signiert werden

Besonders in der Arbeitswelt ist die digitale und ökologische Transformation zu spüren. Auch der demografische Wandel macht sich immer rascher bemerkbar und stellt Unternehmen vor neue Herausforderungen. Anpassungsfähigkeit und Resilienz sind daher wie nie zuvor gefragt. Der Fachkräftemangel stellt Arbeitgeber vor neue Hürden, die es schnellstmöglich zu überwinden gilt. Die Digitalisierung von Prozessen spielt im Wettbewerb um Talente eine entscheidende Rolle – auch im effizienten Onboarding neuer Mitarbeitenden.

Auf der Bitkom Work & Culture, der virtuellen Konferenz, auf der sich alles um die digitale Zukunft der Arbeitswelt dreht, wurde am 3. März 2023 über diese Themen gesprochen.  In ihrem Vortrag referieren Habib Bejaoui und Jörg Lenz über die elektronische Signatur im Personalwesen und erklären anhand von spannenden Beispielen, für welche Vorgänge in welcher Form 2023 signiert werden darf. Dazu geben sie Tipps, wie man schnell die Wirtschaftlichkeit der Nutzung elektronischer Signaturen berechnen kann.

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📥 20230302-E-Signatur-Personalwesen-Bejaoui-Lenz_

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